Verträge individuell gestalten
Verträge dienen dazu, die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit zu definieren und damit Klarheit zu schaffen. Der Vertrag enthält alle Vereinbarungen in Bezug auf Aufgaben und Pflichten der Parteien. Gleichzeitig wird im Vertrag auch festgehalten, welche Regelungen im Falle von Pflichtverletzungen, mangelhafter Leistungserbringung oder Verzug gelten sollen. So können Sie durch Verträge genau festlegen, welche Aufgaben und Leistungen die einzelnen Parteien der Kooperation erbringen müssen. Sehr häufig entstehen Streitigkeiten zwischen Parteien nur, weil eine klare und verbindliche Vereinbarung fehlt und jeder von anderen Rahmenbedingungen ausgegangen ist. Werden die jeweiligen Erwartungen dann nicht erfüllt, merkt man erst, was man hätte regeln sollen. Häufig werden wir als Anwälte auch mit Vertragsmustern konfrontiert, die weder auf das tatsächlich vorliegende Vertragsverhältnis abgestimmt sind, noch die nötigen, wesentlichen Vertragselemente, Gewährleistungen und weitere – individuelle – Vertragsbestandteile enthalten. Es wird nach Belieben gelöscht und abgeändert, ohne zu erkennen, welche Zusammenhänge die entsprechenden Klauseln aufweisen. Dies hat regelmässig sehr weitreichende, negative Konsequenzen. Eine saubere Vertragsgrundlage ist daher das A und O einer guten Zusammenarbeit. Und es lohnt sich, dass Sie Ihre Tätigkeiten auf einer soliden Vertragsbasis aufbauen.
Ihr Anwalt für Verträge aller Art
ME Advocat verfügt über ein Team von Anwälten, das sich bestens mit dem Vertragsrecht und der Vertragsgestaltung auskennt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Bedingungen Ihrer Verträge rechtssicher festzuhalten. Benötigen Sie Unterstützung für einen Vertrag durch einen Rechtsanwalt? Melden Sie sich, wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserer Expertise behilflich zu sein. Verträge sind unsere Lieblingsbeschäftigung!
Unsere Dienstleistungen zur Vertragsgestaltung (nicht abschliessend)
- Kauf- und Lieferverträge
- Arbeitsverträge und Reglemente
- (Allein-)Vertriebsverträge
- Lizenzverträge
- Werkverträge
- Miet- und Verwaltungsverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kooperationsverträge
- Darlehensverträge
- Sicherungsgeschäfte, wie Pfandverträge oder -Forderungsabtretungen
- Escrow-Agreements
- Entwicklungsverträge