Öffentlich-rechtlicher Vertrag und verwaltungsrechtlicher Vertrag
Ein Vertrag zwischen einem öffentlich-rechtlichen Träger und einem privaten Unternehmen wird als öffentlich-rechtlicher Vertrag bezeichnet. Im Gegensatz zu privaten Verträgen sind solche Verträge im öffentlichen Recht verankert und unterliegen daher anderen Regeln. Ein verwaltungsrechtlicher Vertrag ist eine besondere Form des öffentlich-rechtlichen Vertrags: Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen einer Verwaltungsbehörde und einem Unternehmen. Typischerweise behandeln öffentlich-rechtliche Verträge Bereiche wie Bauvorhaben oder die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen – für viele Unternehmen ein sehr spannendes Feld.
Grosse Expertise für Ihren öffentlich-rechtlichen Vertrag
Die erfahrenen Anwälte von ME Advocat verfügen über ein umfangreiches Fachwissen und eine langjährige Erfahrung im Bereich des öffentlichen Rechts, teils gar aufgrund von persönlicher Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Mit dieser Expertise unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung, Verhandlung und auch bei der Umsetzung von öffentlich-rechtlichen Verträgen. Eine umfassende Beratung und Betreuung unserer Mandanten ist für uns selbstverständlich. Wenn Sie Unterstützung im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Verträgen bzw. verwaltungsrechtlichen Verträgen benötigen, zögern Sie nicht und melden Sie sich. Gerne setzen wir uns mit unserem Know-how für Sie ein.
Unsere Dienstleistungen zu öffentlich-rechtlichen Verträgen
- Erstellung und Überprüfung von öffentlich-rechtlichen Verträgen
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen
- Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Kantonen und Gemeinden
- Rechtliche Unterstützung bei Anträgen auf staatliche Subventionen und Förderbeiträgen (Tourismus, Regionalpolitik, Energie etc.)
Beispiele unserer Tätigkeit im Bereich öffentlich-rechtliche Verträge
- Beurteilung vertraglicher Grundlagen des Alters- und Pflegeheims von Gemeinden
- Coaching bei Projekten zur idealen Vertragsausgestaltung
- Zusammenarbeitsvereinbarungen im Bereich Asylwesen
- Interkantonale Vereinbarung betreffend eine Regionalmarke
- Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung von Infrastruktur
- Beratung zu Leistungspflichten von Schulen für ausserschulischen Betreuung