Juristische Unterstützung von Ihrem Anwalt für Finanzhaushaltsrecht

Der Umgang mit öffentlichen Mitteln ist ein sensibles Thema, bei dem es um viel geht. Als Anwalt für Finanzhaushaltsrecht haben wir langjährige Erfahrung in der Beratung von Kantonen, Gemeinden und der öffentlichen Hand. ME Advocat unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Anforderungen des Finanzhaushaltsrechts zu erfüllen und die Ihnen anvertrauten Finanzen im Einklang mit den Gesetzen und Vorgaben zu verwalten. Nutzen auch Sie unsere Leistungen für eine massgeschneiderte Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Anforderungen des Finanzhaushaltsrechts einhalten

Das Finanzhaushaltsrecht umfasst diverse Vorschriften und Bestimmungen. Als Anwalt für Finanzhaushaltsrecht sind wir mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen vertraut und können Sie dabei unterstützen, diese einzuhalten. Wir beraten Sie unter anderem bei Fragen der Finanzplanung, der Aufstellung von Jahresabschlüssen, der Rechnungslegung und der Prüfung von Jahresabschlüssen. Auch die Beratung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen bildet einen wichtigen Teil unserer Arbeit. Gerne unterstützen wir Sie rund um Ausschreibungsverfahren und die Prüfung von Verträgen.

 

ME Advocat ist Ihr Anwalt für Finanzhaushaltsrecht

Unser Ziel als Anwalt für Finanzhaushaltsrecht besteht darin, Ihnen dabei zu helfen, die öffentlichen Finanzen rechtmässig und effektiv zu verwalten und rechtliche Konflikte so zu vermeiden. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine massgeschneiderte Lösung bieten zu können, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Organisation zugeschnitten ist. Haben Sie Fragen oder ein anderes Anliegen zum Finanzhaushaltsrecht? Melden Sie sich, gerne unterstützt ME Advocat Gemeinden, Kantone und die öffentliche Hand bei diesem zentralen Thema.

 

Unsere Dienstleistungen zum Finanzhaushaltsrecht

  • Gutachten im Zusammenhang mit der Finanzierung von kantonalen und kommunalen Aufgaben und Projekten
  • Erstellung von Berichten zur Projektfinanzierung
  • Abklärungen zu den anwendbaren gesetzlichen Grundlagen betreffend Ausgabenkompetenzen
  • Begleitung von Projekten und Begutachtung von Projektbudgets

Ihre Ansprechpartner

Haben Sie eine Frage zum Finanzhaushaltsrecht? Wir beraten Sie gerne umfassend.

Team ME Advocat

Kontakt aufnehmen

Standort Herisau
Telefon: +41 71 282 50 55
E-Mail: office@advocat.ch

Standort Staad
Telefon: +41 71 855 77 66
E-Mail: office@advocat.ch