„Ich vertraue auf den Handschlag“. Vertrauen ist gut, ein schriftlicher Vertrag ist besser. Heute sind Verträge im Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Hat man einen schriftlichen Vertrag, ist aber in einer zweiten Phase ebenso wichtig, dass dieser richtig abgelegt, geführt und rechtzeitig erneuert wird. Regelmässig sehen wir als Anwälte die Situation, dass zwar ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, dieser aber nicht gelebt wird. Beide Parteien machen etwas ganz anderes, wie sie einst schriftlich vereinbart haben. Was gilt nun? Regelmässig treten auch Fälle auf, in welchen eine befristete Vertragsdauer vereinbart wurde – beim Ablauf reagiert aber niemand, weil schlicht niemand den Ablauf unter Kontrolle hatte. Dies kann einschneidende Konsequenzen haben.
Der Vertragsabschluss ist erst der Anfang. Das Vertragsmanagement ist das, was einen Vertrag wertvoll erhält. Mit einem guten Vertragsmanagement agieren Sie auf dem Markt effizient, professionell und rechtssicher.
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