Wirtschaftsverwaltungsrecht

Immer mehr Bereiche des Wirtschaftslebens werden durch staatliche Vorschriften reguliert. Wir unterstützen Unternehmer/-innen und Unternehmen in sämtlichen Teilgebieten des Wirtschaftsverwaltungsrechts und stellen dabei sicher, dass die Schnittstellen zum Privat- und Handelsrecht optimal gestaltet sind. Unser Ziel ist es, durch eine vorausschauende Beratung mögliche Stolpersteine in Verwaltungsverfahren rechtzeitig aus dem Weg zu räumen, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Im Bedarfsfall vertreten wir Sie selbstverständlich auch in Verwaltungsprozessen zu sämtlichen Teilgebieten.

 

Im Bereich Wirtschaftsverwaltungsrecht profitieren Sie beispielsweise von unserem Fachwissen in folgenden Teilgebieten:

- Betriebs- und Berufsausübungsbewilligungen sowie Konzessionen

- Aufsichtsrecht (z.B. Finanzdienstleistungen, Gesundheit, Heil- und Lebensmittel)

- Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende

- Öffentliches Arbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht

- Grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr (inkl. Zoll, MWSt)

- Steuer- und Abgaberecht

- Wettbewerbsrecht (Kartellrecht, UWG, Konsumentenschutz etc.)

- Raumplanung, öffentliches Baurecht, Enteignungen

- Umweltrecht, Natur- und Heimatschutz

- Submissionsrecht

- Datenschutzrecht