Öffentliches Personalrecht

Als Privatperson oder Unternehmen beraten und vertreten wir Sie im Umgang mit Behörden und dem öffentlichen Recht.

Als Behörde beraten und vertreten wir sie im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern und dem öffentlichen Recht. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Reform Ihrer Organisation und den Verfahren.

Als Behördenmitglied beraten und schulen wir Sie in Ihrer Tätigkeit.

 

Wir vertreten, beraten und schulen Sie gerne namentlich in folgenden Gebieten:

  • Staatsleitung und Verwaltung
 
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