Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung für die Schweiz
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind sehr wertvolle rechtliche Instrumente. Sie ermöglichen Ihnen die Vertretungshandlungen über Ihre Gesundheitsentscheidungen und Ihre persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, sollten Sie in der Zukunft aus irgendeinem Grund nicht mehr in der Lage sein, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Als etablierte Anwaltskanzlei in St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden empfehlen wir allen unseren Klienten, eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. So kann beispielsweise festgehalten werden, wer Ihr Vermögen verwalten soll oder wie Ihre Bedürfnisse hinsichtlich medizinischer Behandlung und Lebensunterstützung aussehen. Fehlt ein Vorsorgeauftrag, sind Angehörige regelmässig blockiert: Kann ich die Liegenschaft verkaufen, welche wir im Miteigentum halten? Oder nur schon die Hypothek erhöhen? Kann mir der Arzt einfach die Patientenakten verweigern? Warum bekomme ich keine Auskunft über die Bankguthaben und warum gilt meine Vollmacht nicht mehr? Man wägt sich vermeintlich in Sicherheit, aber alle diese Fragen stellen sich – und häufig fällt die Antwort anders aus, als man sich das gedacht hat. Haben Sie nichts geregelt, stehen Ihre Angehörigen im Ernstfall mit ganz grosser Wahrscheinlichkeit an.
Expertise für Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Als Anwalt für Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag in St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zu diesen Themenbereichen. Das Team von ME Advocat umfasst mehrere erfahrene Anwältinnen und Anwälten, die bereits viele Klientinnen und Klienten bei der Erarbeitung einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgevertrags nach Schweizer Recht unterstützt haben. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, Ihre Wünsche und Bedürfnisse auf rechtssichere Weise zu formulieren und dadurch sicherzustellen, dass Ihre Entscheidungen im Notfall respektiert werden.
Unsere Dienstleistungen zu Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
- Beratung, Erstellung und Beurkundung von individuellen Vorsorgeaufträgen
- Begleitung bei Patientenverfügung
- Beratung zu rechtlich relevanten Gesundheitsthemen
- Prüfung und Beurkundung von extern vorbereiteten Vorsorgeaufträgen (Banken, Treuhänder und weitere)