Arbeitsrecht

Unsere Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht erstreckt sich auf sämtliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Wir erstellen und überarbeiten nicht nur Verträge und Reglemente oder vertreten unseren Klienten vor Gerichten und Behörden, sondern beraten Sie mit unserem umfassenden Know-How auch in Einzelfällen und in Fällen von betrieblicher Tragweite.

 

Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung in folgenden Bereichen

  • Individuelle und standardisierte Arbeitsverträge für jede Mitarbeiter- und Kaderstufe
  • Allgemeine Anstellungsbedingungen und Personalreglemente (Mitarbeiterhandbücher, Arbeits- und Gleitzeitreglemente, Dienstwagenreglemente, Spesenreglemente u.ä.)
  • Bonussystem und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
  • Besondere Arbeitszeitmodelle wie Arbeit auf Abruf
  • Personalverleih
  • Umstrukturierungen, Massenentlassungen und Sozialpläne
  • Datenschutz und Überwachung der Mitarbeiter
  • Arbeitsschutz und Arbeitszeitfragen nach öffentlichem Arbeitsrecht
  • Beendigung des Arbeitszeitverhältnisses und Freistellungen
  • Versicherungsunterstellung und Versicherungspflicht
  • Koordination von Versicherungsleistungen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (inkl. Prozessführung)
  • Schulung von Peronalfachleuten (Seminare, Musterdokumente)
  • Verhandlungen mit Sozialpartnern (Kollektivarbeitsrecht)

 

International:

  • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten
  • Entsendung von Arbeitnehmenden